Das Wiedergutmachungsverfahren
Ein Schüler hat das Recht auf eine Wiedergutmachung,
- Wenn er am Körper verletzt wurde.
- Wenn er am Herzen verletzt wurde.
- Wenn ihm etwas weggenommen oder beschädigt wurde.
Was passiert dann?
Der Täter hat die Chance einen Ausgleich zu schaffen,
der Geschädigte hat das Recht auf eine Wiedergutmachung.
Welche Kriterien gelten?
– Je schwerer die Tat,
– Je weniger Beziehung zwischen Täter und Geschädigten,
– Je eindeutiger das Gewaltkonto belastet ist,
=> umso mehr spricht für das Wiedergutmachungsverfahren