Leistungsbewertung

Grundsätze für eine einheitliche Bewertung und Zensierung an der CKS

Ü-Noten Ü1 Ü2 Ü3 Ü4 Ü5 Ü6 Ü7 Ü8
AHR 1 2 3 4 5 6 (6) (6)
MSA (1) 1 2 3 4 5 6 (6)
ESA (1) (1) 1 2 3 4 5 6

In der Oberstufe wird das folgende Punktesystem angewendet:

Pkt. 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Note 1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6
  sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Bei der Bewertung durch Noten gelten für jeden Bildungsgang folgende Maßstäbe:

Note Bedeutung Beschreibung
1 sehr gut Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße.
2 gut Die Leistung entspricht den Anforderungen voll.
3 befriedigend Die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen.
4 ausreichend Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber noch im Ganzen den Anforderungen.
5 mangelhaft Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6 ungenügend Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

2. Je nach Art des Faches haben die Schüler schriftliche, mündliche, praktische und sonstige Leistungen zum Nachweis des Leistungsstandes zu erbringen. Sie dienen auch der Information der Eltern und Schüler über Leistungsstand, Lernfortschritte und -schwierigkeiten. Für die Leistungsbewertung sind die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend.

3. Die Gesamtnote setzt sich i.d.R. wie folgt zusammen: Schriftliche Leistungskontrollen (40 %) / Unterrichtsbeiträge (60%). Diese Gewichtung und detaillierte Zusammensetzung wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn jedes Schuljahres erläutert.

Die Leistungen in den einzelnen Kursen und Klassen unterscheiden sich grundsätzlich in ihren Anforderungsbereichen, die wie folgt definiert sind:

I: Reproduzieren

II: Zusammenhänge erstellen

III: Verallgemeinern und Reflektieren

Ab Jahrgang 9 müssen die Zwischennoten in dafür vorgesehenen Notenordnern notiert werden. Die entsprechenden Termine sind dem Terminplan zu entnehmen.

==> Schriftliche Leistungskontrollen

Schriftliche Leistungskontrollen werden in der Regel durch Klassenarbeiten erbracht (vgl. Klassenarbeitserlass), deren Termine von der jeweiligen Fachlehrkraft in einen Klassenarbeitsplan bei Schulcommsy einzutragen sind. Klassenarbeiten müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben.  An einem Tag darf nur eine Klassenarbeit geschrieben werden, in der Woche dürfen in der Sek I nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden. Am Tag nach den Ferien soll keine Leistungsüberprüfung stattfinden. Klassenarbeiten werden mindestens eine Woche vorher angekündigt.  Sie sollen in den Klassenstufen 5 bis 7 i.d.R. nicht länger als eine Unterrichtsstunde dauern. Ab Klasse 8 kann die Zeit für Klassenarbeiten angemessen erhöht werden. Pro Schuljahr wird in den Klassenstufen 7-10 in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch und Weltkunde jeweils eine Parallelarbeit geschrieben. Für versäumte Klassenarbeiten/Klausuren gibt es ab Jahrgang 9 jeweils am ersten Dienstag eines Monats einen zentral organisierten und verbindlichen Nachschreibtermin.

Zur Ermittlung der Noten gilt, wenn die Fachkonferenz keine zusätzlichen Festlegungen getroffen hat, die folgende prozentuale Aufschlüsselung der zu erreichenden Punktzahl:

  • Jahrgangsstufe 5 – 9
Ü1 Ü2 Ü3 Ü4 Ü5 Ü6 Ü7 Ü8
91% 80% 65% 50% 35% 21% 11% 0%
  • Jahrgangsstufe 10
Ü1 Ü2 Ü3 Ü4 Ü5 Ü6 Ü7
91% 80% 65% 50% 36% 17% 0%
  • Für die Bewertung in der Oberstufe gelten die jeweiligen Fachanforderungen. Ansprechpartner ist die entsprechende Fachkonferenzleitung.
  • Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen erhalten Förderschulnoten.

 

Rückgabe von Klassenarbeiten/Klausuren

Klassenarbeiten/Klausuren werden von den Lehrern innerhalb einer bestimmten Frist korrigiert, benotet, zeitnah zurückgegeben und besprochen:

Klasse 5 und 6:                                maximal zwei Schulwochen

Klassen 7 bis 10:                             maximal drei Schulwochen

Oberstufe:

“Die Korrekturzeit beträgt nicht mehr als vier Wochen. […] Wird eine weitere Klassenarbeit in dem jeweiligen Fach geschrieben, so muss die Klassenarbeit korrigiert, zurückgegeben und besprochen sein, bevor die weitere Klassenarbeit in der Regel nicht vor einer Frist von zwei Wochen geschrieben wird, damit die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, aus der vorherigen korrigierten Klassenarbeit einen Lernerfolg zu ziehen.” (Auszug aus dem Erlass zu Klassenarbeiten in der OStu)

Sollte bei 1/3 der Klassenarbeiten/Klausuren die Note schlechter als Ü5 (Sek II schlechter als 04 Punkte) sein, so muss die Arbeit der Schulleiterin und die Klausur dem Oberstufenkoordinator zur Genehmigung vorgelegt werden.

Klassenarbeiten/Klausuren sind Dokumente, sie müssen von den Erziehungsberechtigten (oder volljährigen SchülerInnen) zur Kenntnis genommen und gegengezeichnet werden. Die Lehrkraft hat sicherzustellen, dass die Arbeiten archiviert werden. Die Ergebnisse der Klassenarbeiten/Klausuren sind bei der jeweiligen Stufenleitung abzugeben. Zudem ist der Notenübersicht ein Blankoexemplar der Klassenarbeit/Klausur beizufügen.

==>  Unterrichtsbeiträge/Kursmitarbeit

Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die sich auf die Mitarbeit und Mitgestaltung im Unterricht und im unterrichtlichen Kontext beziehen. Zu ihnen gehören mündliche, praktische und schriftliche Leistungen, sofern es sich nicht um Klassenarbeiten/Klausuren handelt. Bewertet werden können im Einzelnen zum Beispiel:

  • Beiträge in Unterrichts- und Gruppengesprächen
  • Erledigung von Einzel- und Gruppenaufgaben
  • Referate/Präsentationen
  • Hausaufgaben
  • Arbeitsmappen
  • Tests (max. 20 Minuten, müssen nicht angekündigt werden)
  • Protokolle
  • Portfolio

Bewertung und Anerkennung der Unterrichtsbeiträge der Schülerinnen und Schüler sind ihnen zweimal im Halbjahr nachvollziehbar mitzuteilen (i.d.R. vor den Herbst- bzw. Osterferien). Diese Mitteilung erfolgt auf der Grundlage der „Kriterien zur Beurteilung der Unterrichtsbeiträge Sek. I bzw. Sek II“ (siehe Anhang) und muss den Schülerinnen und Schülern einmal im Schuljahr zur Kenntnisnahme (Unterschrift) durch die Erziehungsberechtigen mit nach Hause gegeben werden. Die Besprechung der Unterrichtsbeiträge wird im Klassenbuch/Kursheft dokumentiert.

Bei der Benutzung unerlaubter Hilfsmittel durch die Schülerinnen und Schüler wird die Leistung mit der Note „ungenügend“ bewertet, wobei bereits der Versuch (Bereithaltung) bestraft werden kann. Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die der Schüler zu verantworten hat, nicht möglich, erhält er die Note „ungenügend“.