- Wer krank ist, bleibt bitte zu Hause!
- Wer mit COVID-19 infiziert ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Wer mit COVID-19 infiziert ist, soll außerdem auch im Freien, wie z. B. auf dem Schulhof eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5m zuanderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
- Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, etwa weil ein entsprechendes Befreiungsattest vorliegt, darf im Falle einer Infektion nicht am Unterricht teilnehmen.
- Unverändert gilt der Grundsatz, dass jede einzelne Person für sich selbst entscheidenkann, zum Eigen- und Fremdschutz auch ohne eine Infektion eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die besondere Berücksichtigung der Situation von Schwangerenund vulnerablen Personen gilt in dem Ihnen bekannten Rahmen fort.
–> Hier finden Sie weitere Informationen zum aktuellen Erlass.
–> Hier finden Sie das aktuelle Anschreiben aus dem Ministerium.
(Stand 16.11.2022)