Liebe Eltern,
nach Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten, den Gesundheitsämtern und Beteiligten hat die Landesregierung die Empfehlungen vom 3. Juli 2020 zum Umgang mit Krankheitszeichen bei Kindern angepasst. Fachkräfte, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer müssen derzeit besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Maßnahmen beachten. Die Landesregierung unterstützt dabei mit Empfehlungen, die laufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden – so auch jetzt der sogenannte “Schnupfenplan”.
Die angepassten Empfehlungen:
Ein leichter Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen – genauso wie leichter oder gelegentlicher schwacher Husten bzw. Halskratzen oder Räuspern – ist kein vorgegebener Ausschlussgrund für Kita und Schule. Eltern entscheiden auch abhängig vom allgemeinen Befinden ihres Kindes.
Kinder, bei denen die Symptome wie Husten bekannt sind und einer nicht-infektiösen Grunderkrankung wie z. B. Asthma zuzuordnen sind, können grundsätzlich ebenfalls weiterhin ihre Kita/Schule besuchen.
Kinder mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, sollen ihre Kita / Schule nicht besuchen. Hierzu zählt:
- Fieber ab 38°C
- und/oder Muskel- und Gliederschmerzen
- und/oder trockener Husten / Halsschmerzen
- und/oder der Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns.
Ob Kinder einen Arzt / eine Ärztin benötigt, liegt im Ermessen der Eltern. Bei Bedarf sollte telefonisch Kontakt mit dem Kinderarzt/-ärztin beziehungsweise aufgenommen werden oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.
Zeigt ein Kind Symptome, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen und es wird kein Test durchgeführt, soll das Kind mindestens 24 Stunden wieder fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in seine Kita / Schule geht. Eine Bestätigung der Eltern braucht es nicht.
Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen, können grundsätzlich ihre Einrichtung besuchen – Abstandsgebote zu Erkrankten sollten dann wo immer möglich beachtet werden, auch im häuslichen Umfeld.