Datum: Dienstag, 7. September 2010
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Geschrieben von TS   

Die César-Klein-Schule der Gemeinde Ratekau erfreut sich einer sehr engagierten Elternschaft. Dies äußert sich u.a. in dem ausschließlich von Eltern organisierten BIGStro unserer Schule und dem überaus aktiven Schul- und Förderverein. Viele unser regelmäßigen Veranstaltungen wären ohne die Unterstützung unserer Eltern kaum möglich bzw. würden deutlich an Glanz verlieren. So unterstützen uns die Eltern u.a. bei der Durchführung des Infotages, während der Anmeldewoche und zur Einschulung des 5. Jahrgangs. Der Förderverein springt regelmäßig finanziell ein, wenn es um die Anschaffung von Materialien für das Fach Kunst und andere außergewöhnliche Dinge geht. Auch unterstützt er Schülerinnen und Schüler finanziell bei Klassenfahrten und Ausflügen.

Die Schulleitung und das Kollegium danken den aktiven Eltern dieser Schule herzlich für ihr Engagment.

Den Rahmen für das Elternrecht bildet das Schulgesetz. Die wichtigsten Vorschriften, die sich unmittelbar auf die Elternvertretungen beziehen, sind unter den §§ 98 bis 108 zu finden. Weitere Vorschriften, die Elternrecht tangieren, sind: die Definition der Bildungs- und Erziehungsziele (§ 4), das Recht der Eltern, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen (§ 31 Abs. 4), Maßnahmen bei Erziehungskonflikten (§ 45), die Besetzung der Schulleiterstellen (§§ 87 bis 90) und der Landesschulbeirat (§ 118).

 

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 5. Februar 2009 )